CGM freut sich für Bell – Daimler kommt mit Kündigung nicht durch

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat am 14.12.2011 entschieden, dass die Daimler AG CGM-Betriebsrat Georg-Dieter Bell nicht kündigen darf. Der Betriebsrat hat die Zustimmung zur Kündigung Bells bereits verweigert, sodass das Unternehmen mit dem Stern einen Antrag beim Arbeitsgericht Stuttgart auf Ersetzung der Zustimmung gestellt hatte. Das Gericht hat nun heute entschieden, dass Bell die Daimler AG nicht verlassen muss. „Wir freuen uns für unseren Betriebsrat in Untertürkheim über den guten Ausgang des Verfahrens“, so der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen.

Bell musste in den letzten Monaten viel ertragen: Er wurde von der Werkssicherheit der Daimler AG überwacht, da das Unternehmen unbedingt etwas finden wollte, das den Einzug Bells in den Aufsichtsrat der Daimler AG verhindert. Letztendlich war Daimler sich dann sicher, einen Arbeitszeit-Verstoß ausfindig gemacht zu haben, und beantragte deshalb beim Betriebsrat im Werk Untertürkheim die Zustimmung zur Kündigung Bells. Das Betriebsratsgremium entsprach diesem Ansinnen nicht, weshalb sich nun alle Beteiligten vor dem Arbeitsgericht Stuttgart trafen.

Die vorsitzende Richterin gab deutlich zu verstehen, dass man mit einem Mitarbeiter, der bereits über 40 Jahre dem Betrieb angehört und eine untadelige Personalakte hat, so nicht umgehen darf. Auch die CGM zeigt sich verwundert darüber, mit welchen Methoden ein Weltunternehmen wie die Daimler AG gegen unbequeme Betriebsräte vorgeht. „Es war doch offensichtlich, dass Daimler alles daran gesetzt hat, dem Kollegen Bell den Einzug in den Aufsichtsrat zu verwehren – koste es, was es wolle“, ist sich Ewen sicher. Es sei schade, dass dies gelungen ist, da der bisherige Aufsichtsrat Ansgar Osseforth seinen Arbeitsvertrag bei Daimler kurzfristig verlängerte. Insofern sei jedoch zumindest erfreulich, dass die geplante Kündigung Bells keinen Erfolg hat.

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